Wohnungsübergabe
Der Mietvertrag für die Mietwohnung ist gekündigt, die Wohnung geräumt und nun muss nur noch die Wohnungsübergabe gemacht werden. Leider nehmen viele den § 546 BGB – Rückgabepflicht des Mieters – diesbezüglich oft ein wenig zu locker. Für viele Mieter und Vermieter endet das Mietverhältnis demnach auch einfach damit, dass die Schlüssel zurückgegeben werden.
Weshalb es sinnvoll ist eine Wohnungsübergabe zu machen!
Generell nur kurz die Wohnungsschlüssel zurückgeben und die Sache damit als erledigt betrachten – davon ist dringend abzuraten. Damit es im Nachgang keine Unstimmig- oder Streitigkeiten gibt, lautet meine Empfehlung, immer eine korrekte Wohnungsübergabe zu machen. Dies ist insbesondere für Mieter im Hinblick auf die Rückgabe der Kaution sehr wichtig. Denn stellt der Vermieter im Nachhinein fest, dass der Zustand der Wohnung nicht ordnungsgemäß ist oder nicht seinen Vorstellungen entspricht, so ergeben sich daraus oft unnötige Streitigkeiten zwischen den Parteien.
Wie wird eine Wohnungsübergabe durchgeführt?
Das Wichtigste bei einer Wohnungsübergabe ist die Begehung und Begutachtung des Mietobjektes. Dabei sollte besonderes Augenmerk auf evtl. vorhandene Mängel, auf Beschädigungen und auf die Funktionsfähigkeit der Ausstattung gelegt werden. Zu prüfen ist dabei, ob z. B. der Bodenbelag normale Abnutzungen, oder Beschädigungen aufweist. Ob die Rolläden und Fenster einwandfrei funktionieren, oder Wandstellen feucht sind. Um dies richtig beurteilen zu können, ist das Alter des jeweiligen Ausstattungsteiles heranzuziehen und zu klären, ob die Beschädigungen und Funktionsbeeinträchtigungen bereits vor Mietbeginn vorhanden waren, währenddessen auftraten und/oder fahrlässig/mutwillig herbeigeführt wurden. Je nach Sachlage hat diese Beurteilung Auswirkungen darauf, wer die Mängel beseitigen muss und wer die Kosten dafür zu tragen hat.
Für die anschließende Ab-/Ummeldung bei den Energieversorgern ist es sinnvoll, auch die Zählerstände gemeinsam abzulesen und bestenfalls in einem Übergabeprotokoll festzuhalten. Weiterhin sind die Art und Anzahl der zurückgegebenen Schlüssel festzuhalten. Dies sind im Großen und Ganzen die wichtigsten Punkte einer ordnungsgemäßen Wohnungsübergabe.
Begleitung zum Termin und Unterstützung bei der Wohnungsübergabe
Wir begleiten Sie zum Termin und unterstützen Sie bei der Wohnungsübergabe, inkl. Erstellen des Wohnungsübergabeprotokolls
Weshalb Sie davon profitieren, wenn wir Sie bei der Wohnungsübergabe begleiten:
- eine kompetente neutrale Person beurteilt den Zustand der Immobilie objektiver
- evtl. vorhandene Mängel werden anders wahrgenommen und unparteiisch bewertet
- der Ablauf der Wohnungsübergabe erfolgt strukturiert und bringt dadurch auch eine Zeitersparnis für alle Beteiligten mit sich
- falls später erforderlich, können der Ablauf und die bei der Wohnungsübergabe vereinbarten Punkte im Nachgang in angemessener Neutralität bezeugt werden
- es erfolgt bei der Übergabe eine Konzentration auf das Wesentliche
- die Objektübergabe ist durch die Anwesenheit einer unbeteiligten dritten Person sehr oft weniger emotional
- falls sich Unstimmigkeiten ergeben oder diese schon vorherrschen, können wir vermittelnd eingreifen
- es wird ein professionelles Übergabeprotokoll erstellt: Mängel und Beschädigungen – falls vorhanden – werden schriftlich dokumentiert und ggfs. mit Fotomaterial unterlegt, Zählerstände werden abgelesen und notiert, die Schlüsselrückgabe überprüft und festgehalten, evtl. getroffene Vereinbarungen werden niedergeschrieben, etc.
- nach Abschluss erhalten alle Beteiligten eine unterzeichnete Ausfertigung des Übergabeprotokolls
Allgemeine Fragen zur Wohnungsübergabe
Bezüglich einer Wohnungsübergabe ergeben sich oft folgende Fragen:
- Wann muss die Wohnungsübergabe erfolgen?
- Was gibt es bei einer Wohnungsübergabe alles zu beachten und auf welchen Punkten sollte ein besonderes Augenmerk liegen?
- Welche Unterlagen sind zu übergeben (wichtig beim Besitzübergang einer veräußerten Wohnung)?
- In welchem Fall muss die Wohnung gestrichen (oder renoviert) zurückgegeben werden?
- Müssen Einbauten entfernt, oder Veränderungen rückgängig gemacht werden?
- Warum ist ein Übergabeprotokoll wichtig und was wird in diesem notiert?
- Wie ist mit vorhandenen Mängel oder Beschädigungen umzugehen?
Fragen Sie uns und wir klären, nach Durchsicht der notwendigen Unterlagen (u. a. Mietvertrag) im gemeinsamen Gespräch wie Sie weiter vorgehen sollen.
Quellen gesetzter Links:
§ 546 BGB – Rückgabepflicht des Mieters: dejure.org Rechtsinformationssysteme GmbH, https://dejure.org/gesetze/BGB/546.html