Wir bei der BREUER Immobilienverwaltung betreuen Ihr Haus so persönlich wie möglich, hegen und pflegen es, als wäre es unser Eigenes und kümmern uns um alles, damit auch Ihr Gebäude „gut dasteht“.

Vertrauen auch Sie uns Ihr Haus an – wir verwalten es ganz in Ihrem Sinne. Außerdem beraten wir Sie über Möglichkeiten des Werterhaltes und der Wertsteigerung – denn Ihre Immobilie ist es wert.

Als Sondereigentumsverwalter (Mietverwalter) betreuen bzw. verwalten wir Ihre Mietwohnung und sind erster Ansprechpartner für die Fragen oder Sorgen Ihrer Mieter.

Einen Auszug der Leistungen unserer Haus- und Sondereigentumsverwaltung (SE-Verwaltung nachfolgend der einfachheitshalber „Mietverwaltung“ genannt) haben wir hier aufgeführt, so dass Sie sich gerne einen ersten Überblick verschaffen können.

Hausverwaltung – Objekt – Buchhaltung

Sämtliche Rechnungen das Objekt betreffend – von Handwerkern, Versorgungsunternehmen, Behörden, und anderen Dienstleistern – werden von uns geprüft, freigegeben und vom Hauskonto bezahlt. Entsprechend ordnungsgemäßer Buchhaltung werden sämtliche Belege regelmäßig gebucht.

Hausverwaltung – Kontrolle ausgeführter Dienstleistungen

Ausgeführte Dienstleistungen – wie zum Beispiel Hausmeistertätigkeiten, Handwerksleistungen, Wartungsarbeiten, etc. – werden von uns vor Bezahlung anhand Rapportberichten oder anderen Nachweisen überprüft.

Mietverwaltung – Kontrolle Mietzahlungseingang

Die monatlichen Mietzahlungen (Kaltmiete inkl. Betriebs-/Heizkostenvorauszahlungen, oder die Pauschalmiete) müssen bis zum 3. Werktag vom Mieter angewiesen sein. Wir kontrollieren regelmäßig den Mietzahlungseingang und mahnen diesen bei fehlender Zahlung an.

Hausverwaltung – Eigentümerversammlungen

Auf der einmal jährlich stattfindenden Eigentümerversammlung informieren wir Sie über vergangene Tätigkeiten, erläutern die Abrechnung und legen den Wirtschaftsplan fest. Weiterhin werden aktuelle Themen besprochen und beschlossen, sowie Anregungen aufgenommen.

Hausgeldabrechnung – Wirtschaftsplan

Anhand der Objektbuchhaltung werden einmal jährlich die Hausgeldabrechnungen, sowie die Einzelabrechnungen für die jeweiligen Wohnungen, und auf der Abrechnung basierend ein aktueller Wirtschaftsplan erstellt.

Mietverwaltung – Betriebskostenabrechnung

Wir erstellen für Sie als Vermieter die jährliche Betriebskostenabrechnung auf Basis der umlagefähigen Kosten der Hausgeldabrechnung, sowie weiterer Belege z. B. Grundsteuerbescheid und übergeben Ihnen diese in 2-facher Ausfertigung inkl. Anschreiben für Ihre Mieter.

Hausverwaltung – Instandhaltung – Renovierung

Als Hausverwaltung kümmern wir uns um die Instandhaltung des Objektes. Wir veranlassen notwendige Reparaturen, Wartungsarbeiten, oder Renovierungen, durch die jeweiligen Dienstleister bzw. Handwerksfirmen und kümmern uns um den Ablauf und eine ordentliche Abwicklung.

Mietverwaltung – Ansprechpartner für Ihre Mieter

In der Mietverwaltung sind wir der erste Ansprechpartner für die Sorgen und Wünsche Ihrer Mieter. Wir kümmern uns z. B. um die kleine Reparaturen, oder in Absprache mit der Ihnen um anstehende Mängelbeseitigungen.

Mietverwaltung – Mietpreisanpassung

Gemäß gesetzlicher Vorschriften prüfen wir regelmäßig evtl. mögliche Mietpreisanpassungen (zum Bespiel nach Mietspiegel, oder über Vergleichsmieten, etc.), setzen Sie darüber in Kenntnis und erstellen auf Wunsch ein Mieterhöhungsschreiben zur Weiterleitung an Ihre Mieter.