Eigenbedarfskündigung

Der alltägliche Gang zum Briefkasten, ein verdutzter Blick, ein unerwarteter Brief des Vermieters. Was kann er wollen? Beunruhigt wird der Brief geöffnet – es ist eine Eigenbedarfskündigung.

Der Vermieter meldet Eigenbedarf an und kündigt den Mietvertrag. Der Schock sitzt erstmal. Dann kommen die Fragen …

Fragen zur Eigenbedarfskündigung

Kann er das so einfach machen? Müssen wir wirklich aus unserer Wohnung ausziehen? Was ist, wenn wir in dem Kündigungszeitraum keine andere Wohnung finden? Ist die Kündigungsfrist richtig? Gibt es gesetzliche Regelungen zur Eigenbedarfskündigung und hat der Vermieter diese eingehalten?

Was genau ist Eigenbedarf? Für wen gilt Eigenbedarf und wann ist so eine Kündigung begründet? Welche Kündigungsfristen sind bei Eigenbedarf einzuhalten? Gibt es Härtefälle? Kann man sich gegen eine Eigenbedarfskündigung wehren?

Solche und viele weitere Fragen treten ganz plötzlich auf, wenn man sich mit einer Eigenbedarfskündigung konfrontiert sieht. Dazu kommt die Angst und vielleicht auch der Ärger, das liebgewonnene Zuhause zu verlieren. Woanders seinen Lebensmittelpunkt aufzuschlagen, nicht rechtzeitig eine passende Wohnung zu finden und und und …..

Fragen zur Eigenbedarfskündigung?

Kontaktieren Sie mich – ich berate Sie gerne und gebe Ihnen Informationen, wie Ihre nächsten Schritte aussehen können!

Was versteht man unter Eigenbedarf?

Unter „Eigenbedarf“ versteht man das berechtigte Interesse des Vermieters, den vermieteten Wohnraum für sich, seine Familie und nahen Angehörigen zu nutzen.

Aber kann ein Vermieter so einfach wegen Eigenbedarf kündigen? Ja, in der Regel schon, falls er ein berechtigtes Interesse hat und dieses falls notwendig nachweisen kann. Allerdings ist das nicht immer so einfach, wie manche Vermieter denken.

Wann und wie darf eine Eigenbedarfskündigung ausgesprochen werden?

Die Eigenbedarfskündigung muss ganz konkret begründet werden. Fehlt diese Begründung, so ist die Kündigung unwirksam. Oft sind die Begründungen aber auch nicht haltbar. Wenn z.B. der Bedarf nicht nachweisbar ist, oder die Kündigung eine sogenannte „Vorratskündigung“ ist.

Oft kündigen auch Eigentümer (Verkäufer) einer Immobilie auf Eigenbedarf, wenn sie vorhaben, die Immobilie zu verkaufen. Das ist gesetzlich aber keineswegs zulässig. Genauso, muss auch der neue Eigentümer einer Immobilie einige Regelungen beachten, bevor er eine Eigenbedarfskündigung aussprechen darf.

Je nach Sachlage, oder im Härtefall, können Sie sich als Mieter selbstverständlich gegen eine Eigenbedarfskündigung wehren.

Quellen zu den gesetzten Links:

§ 573 BGB und §573c BGB: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucher, www.gesetze-im-internet.de

  2. Februar 2021