Betriebskostenabrechnung für Vermieter anfertigen

150,00  inkl. gesetzl. MwSt.

Kategorie:

Beschreibung

Liebe Vermieter – haben Sie schon die Betriebskostenabrechnung für Ihre Mieter erstellt?

Als Vermieter sind Sie verpflichtet, einmal jährlich eine Betriebskostenabrechnung (Nebenkostenabrechnung) für Ihre Mieter zu erstellen (Ausnahme Pauschalmiete).

Gerne entlasten wir Sie dabei, indem wir diese Aufgabe für Sie übernehmen.

Unser Pauschalangebot:

  • Besprechung des Auftrages
  • Sichten der Unterlagen
  • Anfertigen einer Betriebskostenabrechnung entsprechend der zur Verfügung gestellten Unterlagen nach Vorgabe des Auftraggebers
  • Notwendige Anlagen kopieren und zusammenstellen
  • Mieteranschreiben erstellen
  • Alles in 2-facher Ausfertigung in Papierform, oder als pdf.Dateien, unterschrifts- und versandfertig erstellen
  • beinhaltet einen Zeitaufwand pro Auftrag von max. 3 Arbeitsstunden

Als Auftraggeber verpflichten Sie sich alle für die Abrechnung erforderlichen Unterlagen (z. B. Mietvertrag, Hausgeldabrechnung der Hausverwaltung, Rechnungen der Versorgungsunternehmen, etc.) rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Fehlende bzw. nicht rechtzeitig vorgelegte Abrechnungsunterlagen können bei der Betriebskostenabrechnung nicht berücksichtigt werden. Für die Vollständigkeit der Unterlagen haftet der Auftraggeber. Basis für die Betriebskostenabrechnung ist insbesondere der jeweilige Mietvertrag.

Pauschalpreis brutto 150,- Euro pro Abrechnung, inkl. gesetzl. MwSt. derzeit 19%.

Bei aufwändigeren Abrechnungen wird der zusätzlich erforderliche Zeitaufwand zu einem Stundensatz von 59,- Euro, inkl. gesetzl. MwSt. derzeit 19%, abgerechnet. Die Abrechnung erfolgt je angefangene 1/4-Stunde. Ob die Abrechnung auf Grund verschiedener Umstände einen Mehraufwand verursacht, wird im Rahmen der Besprechung des Auftrages bzw. spätestens nach Sichtung der Unterlagen dem Auftraggeber mitgeteilt.

Benötigen Sie mehrere Betriebskostenabrechnungen? Sprechen Sie uns an – wir erstellen Ihnen dafür gerne ein persönliches Angebot.

 

 

 

 

 

  9. Juni 2022